Timo-Michael Göttle
"Nur jeder vierte Unfallversicherer bietet einen vollumfänglichen Impfschutz mit an!"
Achten Sie darauf das Ihr Vertrag eine Impfschadenklausel mit beinhaltet und auch für die Folgeschäden durch Schutzimpfungen aufkommt.
Die Versicherungssumme sollte an die individuellen Lebensumstände in geeigneter Höhe angepasst werden.
Ein geeigneter Vertrag sollte die Folgeschäden nicht eingrenzen und eine offene Erkrankungsliste beinhalten.
Letztendlich kommt es immer auf die Versicherungsbedingungen an. Ein Hinweis auf einen veralteten und eingeschränkten Vertrag sind Versicherungsbedingungen vor dem Jahr 2016.
bis zu 4fach Maximierung
29 definierte Infektionskrankheiten wie Borreliose, Keuchhusten, Wundstarrkrampf etc.
Incl. offener Erkrankungsliste
z.B. Meningitis, weitere Tier und Insektenbisse
z.B. 1Mio Euro kosmetische Operationen, lebenslange Rente, Alkoholklausel, Sofortleistung, Updategarantie, Bestandsgarantie, Keine Gesundheitsprüfung etc.