ApoCheck

Apotheken Versicherung prüfen

Unabhängig und Neutral  + Spezialisiert auf Apotheken

"Wenn es Lücken in Ihrem Apothekenschutz gibt, dann finde ich sie!"

Mein Name ist Timo-Michael Göttle und ich habe mich auf Apotheken Versicherungen spezialisiert. 

Mit unserem neuen kostenpflichtigen Service: Der ApoCheck => "Bestehende Apothekenversicherungen auf Herz und Nieren zu prüfen", haben wir eine Servicedienstleistung ins Leben gerufen, die bisher absolut einzigartig in Deutschland ist. 
Darauf sind wir stolz und freuen uns über die vielen positiven Rückmeldungen unserer Kunden.
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Es gibt drei gute Gründe für unseren Apotheken Check!

Warum es Sinn macht  die bestehende Apothekenabsicherung auf den Prüfstand zu stellen und auf mögliche Lücken und Einschränkungen überprüfen zu lassen:

100% Neutralität

Sie möchten eine 100% neutrale und unabhängige Einschätzung zu Ihrem Vertrag

100% Gewissheit

Sie möchten Gewissheit und die Sicherheit haben, ob die wichtigen apothekenspezifischen Risiken „wirklich“ mitversichert sind

100% Fakten-Check

Sie möchten Ihre Versicherungsbedingungen prüfen, nicht selbst alles durchwälzen und stundenlang im Internt recherchieren 

399,- Euro die sinnvoll investiert sind!
Eine neutrale und unabhängige Einschätzung Ihrer Apothekenversicherung macht einen enormen Unterschied aus.

Sie wünschen sich eine neutrale und unabhängige Einschätzung Ihrer Apothekenversicherungen, bei dem nachweislich die Fakten das Ergebnis bestimmen um so die Gewissheit über den bestehenden Schutz zu haben. Genau aus diesen Gründen gibt es diesen einzigartigen Apotheken-Versicherungs-Service. Unterstützt mit einem über die Jahre aufgebauten Apotheken-Knowhow im Versicherungsrecht, erstellen wir eine Analyse die rein auf Fakten basiert und darüber hinaus einfach und verständlich ist. Für eine einmalige Servicepauschale von 399,- Euro netto können Sie sich darauf verlassen, eine 100% neutrale und ehrliche Auswertung Ihrer Apothekenpolicen zu erhalten. 

Aus den Erfahrungen meiner Kunden weiß ich, dass es sehr schwierig ist, in unserer heutigen Zeit eine externe Übersicht über die Ist-Situation einzuholen, die fern von Courtagegedanken des Beraters ist. 

Diese Analyse enthält eine schriftliche faktenbasierte Beurteilung, eine empfohlene Vorgehensweise und mein persönliches Fazit zu Ihren Verträgen.
Für all das stehe ich mit meinem Namen.

Ihr Timo-Michael Göttle 
Tel. 07431-800428
Email: info@goettle-partner.de
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Ihre Vorteile mit dem APOCHECK?

Alles auf einem Blick

Sie haben endlich ein Übersichtsblatt auf dem alles wichtige auf einem Blick erkennbar ist. => Kein 94 Seitiges klein geschriebenes Bedingungswerk

Niemanden etwas schuldig sein

Sie sind niemanden etwas schuldig, da hier keine kostenlose Vorarbeit geleistet wird!

Kein Eigenaufwand

Sie müssen keine Unterlagen umständlich anfordern oder die Seiten aus den Verträgen kopieren. Zwei Angaben reichen grundsätzlich aus: Versicherungsnummer und Gesellschaft

Einfach erklärt

Alle Risiken werden einfach und übersichtlich erklärt. Schriftlich auf einer Seite oder ganz komfortabel über ein 1-Minuten Video.

Faktenbasiertes Wissen

Jeder kennt den Satz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So weit möchte ich eigentlich gar nicht gehen. Wichtig ist doch zu wissen, was denn wirklich versichert ist und was nicht! Die Fakten zählen!

Einzigartiges Nachschlagewerk

Es lohnt sich diesen Bericht jederzeit zur Hand nehmen zu können und über die apothekenspezifischen Klauseln bescheid zu wissen.

Zufriedenheits Garantie

Ich muss zugeben, ich bin von meinem Service absolut überzeugt. Aus diesem Grund biete ich auch eine Zufriedenheitsgarantie und auch eine Geld-Zurück Garantie an. "Wenn Ihnen dieser Prüfbericht keinen Nutzen gebracht hat, dann erhalten Sie das volle Geld zurückerstattet." Versprochen!

Ohne Hintergedanken

Da ich für meinen Zeitaufwand über die Servicepauschale von 399,- Euro entlohnt werde, muss ich diesen Zeitaufwand nicht wie so viele andere über einen weiteren Abschluss generieren. Absolut Fair und Transparent

Schon wieder so ein Versicherungsvertreter?
Eine kleine Alltagsgeschichte

Überall hört man als Apotheker/in, dass man seinen Versicherungsschutz prüfen sollte. Auf was man achten muss, auf was es ankommt, welche Bedingungstexte wichtig sind etc. Aber welcher Apotheker/in prüft schon selbst die Police und die Versicherungsbedingungen? Wer hat hierfür stundenlang Zeit und Musse? Man hofft einfach, das mit dem damals abgeschlossenen Vertrag schon alles passt.

Und wieder einmal flattert ein Schreiben von einem Versicherungsvertreter ins Haus. Aber die wollen doch sicher wieder die Versicherung wechseln und eine neue abschließen? Und eine weitere Frage die man sich stellt, ist es dann besser oder schlechter? Lohnt sich das Gespräch und der Zeiteinsatz mit dem neuen Vertreter? Und wer hat schon Lust auf Versicherungsgespräche?
Wenn man den aktuellen Berater fragt, kommt oft die Aussage: Das passt schon alles! Klar... das ist der einfache Weg. Meistens fehlt auch das Apotheken-Spezialwissen und für den erneuten Aufwand der Prüfung erhält der Berater keine Vergütung.

Wie schön wäre es doch, wenn es jemand 100 % neutralen und unabhängigen geben würde (nachweislich belegbar), der einfach nur den bestehenden Vertrag auf Herz und Nieren prüft. Ohne Hintergedanke! Nur die Fakten zählen und der IST- Zustand des Vertrages wird auf einen Blick dargestellt. Wie toll wäre es darüber hinaus noch, wenn diese Risiken auf je einem Blatt erläutert werden, mit den Auswirkungen und einem Schadenbeispiel. Und wenn man keine Lust zu lesen hat, klickt man einfach ein kurzes 1-Minuten-Erklärvideo an und lehnt sich zurück. Dann kann man doch selbst entscheiden, ob dieser Versicherungsbereich wichtig ist oder unwichtig "für einen Selbst" und sieht parallel dazu, ob dieser Bereich in dem eigenen Vertrag mitversichert ist oder nicht.

Genau aus diesem Grund gibt es ganz neu ab 2021 unseren APO-Check. => Entstanden aus vielen Gesprächen mit Apotheker und Apothekerinnen. Eine einzigartige Serviceleistung "deutschlandweit".  Darauf sind wir auch stolz. Es lohnt sich, versprochen!

Weitere Hinweis: Wir sind absolut von der Qualität und dem Nutzen dieser Dienstleistung überzeugt und bieten aus diesem Grund eine 100% Zufriedenheitsgarantie mit Geld-zurück-Garantie an. Das bedeutet, wenn Sie keinen Nutzen aus dem erhaltenen Bericht ziehen bzw. Sie von dieser Analyse nicht überzeugt sind, dann erhalten Sie den vollen Dienstleistungsbeitrag wieder zurückerstattet. Ganz einfach und fair!
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Das Ziel eines herkömmlichen Versicherungsvertreters:
„Alle herkömmlichen Versicherungsvertreter haben ein ähnliches Ziel: Sie möchten Sie zum Wechsel der Versicherung motivieren oder die Betreuung Ihrer bestehenden Versicherung übernehmen“


Der Standard Vertreter (im Vergleich)

Meine Beweggründe:
„Mit meinem ApoCheck prüfe ich Ihren Vertrag neutral und unabhängig auf Grundlage der Fakten => Dieser Service ist kostenpflichtig und das ist auch sehr wichtig, denn dadurch werde ich für den Zeiteinsatz des Prüfens entlohnt und muss nicht wie viele herkömmliche Vertreter einen anderen Weg der Entlohnung suchen!“

Apotheken-Analyst
Timo-Michael Göttle

Timo-Michael Göttle

"Das Kennenlernen"
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Zeiteinsatz: 10 Minuten

In diesem 10-Minuten Telefongespräch stelle ich mich bei Ihnen vor und beantworte Ihnen gerne alle Fragen zu unserem All-In-One Apotheken Check.. Dieses Telefongespräch ist sinnvoll um herauszufinden ob eine gemeinsame Zusammenarbeit auf beiden Seiten vorstellbar ist und ob die Sichtweisen zueinander passen.

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FAQs

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet diese Analyse alles?

    Unsere Experten Analyse speziell für Apotheken zeigt übersichtlich dargestellt die Ist-Situation Ihrer Versicherungssituation, unter den Gesichtspunkten der apothekenspezifischen Risiken. Hierzu wird das zu ihrem Vertrag gehörende Bedingungswerk geprüft und übersichtlich in Bezug auf die wichtigen Klauseln für Sie aufgelistet. Darüberhinaus sehen Sie auf Anhieb was mitversichert ist und was nicht. 

    Zusätzlich werden dann mögliche Vorgehensweisen erläutert um evtl.  Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.


    Da ich grundsätzlich kein Freund von Kündigungen und einem Wechsel bin, werden Ihnen die Möglichkeiten anhand Ihres Vertrages vorgestellt. Zusätzlich erhalten Sie ein Fazit von mir, wie ich an Ihrer Stelle weiter vor gehen würde. Im besten Fall wird bestätigt, dass Ihr Vertrag sehr gut aufgestellt ist, bzw. welche Lücken es gibt.

  • Welche Informationen werden für diese Analyse benötigt?

    Im besten Fall wird eine Kopie der Police, eine aktuelle jährliche Auskunft und das Bedingungswerk benötigt. Da diese Unterlagen in sehr vielen Fällen nicht vorhanden sind, kann ich diese Unterlagen auch ganz bequem bei der Versicherung für Sie anfordern. In diesem Fall wird lediglich die Versicherungsnummer und die dazugehörige Versicherungsgesellschaft als Angabe benötigt.

  • Welche apothekenspezifischen Risiken gibt es?

    Die wichtigsten Apothekenspezifische Risiken habe ich zusammengefasst und kurz erläutert. => Einfach weiter nach unten scrollen.

  • Warum wird dieser Service nicht kostenlos angeboten?

    Eine richtige apothekenspezifische Analyse die kostenlos ist, ohne Hintergedanken den Kunden einen neuen Vertrag abzuschließen, gibt es meiner Meinung nach nicht. Denn wenn diese neutral und unabhängig gestaltet ist, dann muss viel Zeit investiert und auf ein umfangreiches Wissen in dieser Sparte zugegriffen werden.

  • Worin unterscheidet sich ein Versicherungsmakler der sich auf Apotheken spezialisiert hat zu den Anderen?

    Auch wenn es vielen Beratern auf Anhieb nicht gleich bewusst ist, ist es aufgrund der rechtlichen Seite ein rießen Unterschied, ob man einen normalen Einzelhandel oder eine Apotheke absichert. Für den Apotheker bzw. Apothekerin ist das natürlich aufgrund der vielen Anforderungen und Vorschriften sehr wohl bewusst. Leider gehen normale Versicherungsberater meistens gleich vor wie bei einem normalen Einzelhandelsgeschäft, wobei in vielen Fällen gar keine apothekenspezifischen Risiken hinterfragt werden. 


    Hier fehlt meistens die notwendige Erfahrung und vor allem auch die Spezialiserung. Denn im Regelfall berät der standard Versicherungsmann auch Jeden, von dem klassichen Handwerker bis hin zum privaten Kunden. Auch für die Versicherungsgesellschaften ist die Kundengruppe Apotheker/in oftmals eine viel zu kleine Zielgruppe, wobei dann einfach die Versicherungsbedingungen von anderen Heilberufe als Grundlage gelten und kopiert werden. Das ist der einfachste Weg, allerdings für den Versicherungsumfang Ihrer Apotheke, die schlechteste Wahl. 

  • Was können Sie mit den Informationen aus der Analyse anfangen?

    Der wichtigste Nutzen für Sie ist die Gewissheit, was wirklich versichert ist und was nicht! Ohne ein 84 seitiges Bedingungswerk durchzuarbeiten und zu übersetzen. Letztendlich können Sie dann selbst entscheiden, ob das soweit in Ordnung ist oder ob es Möglichkeiten gibt den Versicherungsschutz zu verbessern. Seitens der bestehenden Versicherung oder über eine Neuordnung. Grundsätzlich ist es erst mal wichtig den tatsächlichen Ist-Zustand offenzulegen und zu verstehen.

  • Wie können Sie sicher sein, dass diese Analyse auch wirklich neutral und unabhängig ist?

    Letzendlich wird Ihr bestehender Versicherungsschutz in verschiedene Apothekenbereiche übertragen und in der Absicherung überprüft. Als Grundlage dienen Ihre Versicherungsbedingungen die dem tatsächlichen Versicherungsschutz zu Grunde liegen. Dann wird der Versicherungsschutz auf die relevanten Segmente und apothekenspezifische Risken aufgegliedert und übersichtlich dargestellt. Dadurch sieht man sofort, auf einem Blick, was versichert ist und was nicht. Ohne die verschiedenen teilweise 100 seitgen Bedingungswerke zu durchforsten und das Versicherungsrecht zu studieren. 

    All diese Dinge werden offen gelegt und können jederzeit in den Bedingungen auf Richtigkeit überprüft werden.

  • Sie möchten nicht, dass Ihr bestehender Versicherungsberater etwas von dieser Überprüfung mitbekommen soll?

    Es ist natürlich absolut nachvollziehbar, dass Sie Ihren aktuellen Versicherungsberater nicht vor den Kopf stoßen möchten. Möglicherweise ist es ein Freund oder automatisch auch ein Kunde Ihrer Apotheke. Dennoch möchten Sie unabhängige faktenbasierte Klarheiten zu Ihrem Vertrag. Aus diesem Grund können wir die notwendigen Informationen, die wir für die Prüfung von Ihrer Versicherungsgesllschaft benötigen, auch auf Wunsch so anfordern, dass hier nichts auffällt. In dem Fall erhalten Sie von uns einen schriftlichen Vordruck, in dem die Informationsanforderung der vollständigkeitshalber für Ihre Dokumentenablage benötigt wird, was letztendlich auch immer der Wahrheit entspricht!

  • Wieso soll etwas überprüft werden, wenn es noch nie Probleme gab?

    Eine berechtigte und gute Frage. Die meisten Menschen sind mit Ihren Versicherungen zufrieden. Die Beitragsrechnung kommt immer pünktlich, der Beitrag wird immer ordentlich abgebucht und auch die persönlichen Daten sind alle korrekt. Vielleicht hatten Sie auch den ein oder anderen kleinen Schaden der auch bezahlt wurde. Letztendlich zahlt man einen Beitrag und möchte im Schadensfall auch richtig abgesichert werden. Im Worst Case ==> wenn es nicht nur um 200 Euro geht. 


    Und genau hier steckt die Krux in dem Ganzen. Denn wenn ein Schaden eintritt, dann zählt immer nur das was im Vertrag versichert ist und was in den Bedingungen niedergeschrieben wurde. Nichts anderes! Und deshalb ist eine klare und verständliche Prüfung der bestehenden Versicherung extrem wichtig. Vor allem in einer Sparte in der die gesetzlichen Auflagen und die daraus resultierenden Vorschriften um ein vielfaches strenger und höher sind, wie in den meisten anderen Berufszweige.

Ja, ich interessiere mich für eine unabhängige Analyse. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

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Diese Risiken sollten bei einer Apotheken-Versicherung unbedingt berücksichtigt werden!

Apothekenspezifische Risiken bei Ihrer Apothekenhaftpflicht, Inhaltsversicherung, Cyberschutzdeckung, Rechtsschutz, Transportversicherung etc.
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  • Pharmazieratsklausel

    Welche Waren nach einem Schadensereignis noch abgebbar sind und welche nicht, entscheidet im Zweifel ausschließlich der zuständige Pharmazierat oder der Amtsapotheker. Er legt zudem auch fest, wann eine Apotheke nach einem Schaden wieder öffnen darf bzw. wie lange diese geschlossen bleiben muss. Aus diesem Grund ist die Pharmazieratsklausel sehr wichtig, da hier der Versicherer sich an die Entscheidung des Pharmazierates hält. 


    Wenn diese Klausel nicht enthalten ist, könnten die Ansichten, welche Waren noch einsatzbereit sind, sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem würde der Versicherer die Zahlung der Betriebsunterbrechung dann einstellen, wenn alles repariert wurde und der Geschäftsbetrieb theoretisch wieder aufgenommen werden kann. Bei der sogenannten Wiedereröffnungsrevision kann sich die Wiedereröffnung aus Sicht des Pharmazierates in Blick auf die hohen Anforderungen und Auflagen allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Im Zeifel bleibt die Apotheke noch um ein vielfaches länger geschlossen. Das liegt natürlich auch daran, weil die komplette Checkliste, die auch bei der Eröffnungsrevision durchgegangen wird, neu angelegt wird. Von der Einrichtung, Lagerung, BTM-Schrank und aktuellen Versicherungsbestätigung zur Präqualifizierung etc.

  • Corona Schnelltest

    Wenn Sie als Apotheker auch Corona Schnelltests anbieten, sollte dieser neue Sachverhalt in der Haftpflichtversicherung schriftlich mit integriert sein. Automatisch ist dies nicht in dem Versicherungsschutz mitversichert und kann im Schadensfall zu einer hohen finanziellen Belastung führen. Es gibt bereits spezialisierte Apothekenversicherungen die diese Tests über die Innovationsklausel automatisch und kostenlos mitversichern.


    In der Regel sollten dann folgende behördliche Anforderungen beachtet werden:

    • Geschultes und ausgewählter Personenkreis
    • Beratung und Deutung der Tests gegenüber Kunden
    • Schutz und Sicherheitsmaßnahmen
    • Räumliche Trennung
  • Die Pille danach! Beratungshaftungsrisiken bei ungewollter Schwangerschaft

    Durch den Wegfall der Verschreibungspflicht, gehen mögliche Beratungshaftungsrisiken vom Arzt auf den Apotheker über. 

    Die Gefahr: Aufgrund einer nicht wasserdichten Beratungsdokumentation, welche Apotheker zwingend einzuhalten haben, könnten Unterhaltsforderungen wegen einer ungewollten Schwangerschaft herangetragen werden. Das wäre dann ein sehr hoher Vermögensschaden, der in den Standardpolicen durch einen weit verbreiteten Ausschluss meistens nicht mitversichert ist.

  • Grippeschutzimpfungen

    Zukünftig sollen Apotheken auch Impfungen vornehmen. 

    Personenschäden, welche aus einer Grippeschutzimpfung resultieren, sollten dann in jedem Fall  im Rahmen der Betriebshaftpflicht abgesichert sein.

    Wenn Sie Impfungen zuküftig anbieten, sollte dieser Sachverhalt bei der Versicherungsgesellschaft schriftlich mit einem Nachtrag bestätigt werden.


    Gute Apothekenpolicen haben dies z.B. automatisch mit eingeschlossen. Empfohlene Versicherungssumme mind. 15 Mio Euro

  • Repräsentantenklausel. Beratungsfehler der Mitarbeiter und Auswirkungen

    Apothekeninhaber müssen sich meist „die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen“. Wenn diese Repräsentanten als „alle Mitarbeiter oder alle Approbierten“ definiert sind, steht der Inhaber bei von Mitarbeitern verursachten Eigenschäden ohne belastbaren Versicherungsschutz da. Für Apotheker sollte daher die Repräsentantenklausel auf Ihn persönlich definiert sein.

  • Zeitwertklausel (40%-Klausel)

    Der Grund warum Versicherungen im Schadensfall oft viel weniger auszahlen, als man eigentlich benötigt, liegt hauptsächlich an einer Unterversicherung oder an der Zeitwertklausel.

    Diese Zeitwerteinschränkung finden Sie in den Bedingungswerk relativ einfach unter der Sparte "Versicherungswert. 


    Hintergrund: Die Entschädigungshöhe bezieht sich auf den Versicherungswert jedes beschädigten oder abhandegekommenden Gegenstandes zum Schadenstag. Liegt der aktuelle Zeitwert z.B. der Betriebseinrichtung unter 40% des Neuwertes, nimmt die Versicherungsgesellschaft meistens in diesem Verhältnis einen Abzug vor. 

    Da die sehr umfangreiche Mindestausstattung über die Apothekenbetriebsordnung sehr streng vorgeschrieben ist und die Gegenstände / Einrichtung im Schadensfall neu angeschafft werden muss, können sehr hohe finanzielle Zusatzkosten entstehen.


    Wichtig: Diese Zeitwertklauseln sind übrigens auch dann üblich, wenn Versicherungen betonen, dass sie grundsätzlich einen Neuwertersatz leisten.


    Lösung und meines Erachtens ganz wichtig: 

    Ihre Versicherer müssen auf Leistungseinschränkungen aufgrund von Unterversicherung und Zeitwertklauseln verzichten!

  • Wichtig: Die grobe Fahrlässigkeit

    Die vielen Vorgaben und Gesetze führen dazu, dass kaum ein Eigenschaden denkbar ist, bei dem die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. In dem Fall berufen sich viele Versicherungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Stichworte: Retax, KV-Abrechnung, Abgabe Reimport oder Generikum, Beratungspflichten bei der "Pille danach": Immer droht der juristische Vorbehalt der groben Fahrlässigkeit. Es ist unklar, ob und wie viel der Versicherer ersetzt bzw. wie hoch der Abzug im Verhältnis ist. Inhaber können sich jedoch auch vor den Konsequenzen grob fahrlässiger Schäden schützen! "Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ist eine sehr wichtige Klausel in einem Apothekervertrag.

    Dieser sollte dann ähnlich dem folgenden Text formuliert sein:

    "Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit, auch bei Verstoß gegen Obliegenheiten, und Einschluss der groben Fahrlässigkeit für alle Apothekenmitarbeiter bis zur maximalen Versicherungssumme"

  • AMG Deckung / Herstellerhaftpflicht bei Defekturen

    Rezepturen sind im Regelfall in der Betriebshaftpflicht mit eingeschlossen, Defekturen jedoch nicht. Diese ist nach §§84 bis 94 AMG verpflichtend mit einer ergänzenden Herstellerhaftpflicht mit einzuschließen. Auch wenn aus Apothekerkreisen oft zu hören ist, dass eine AMG Deckung wegen der sogenannten Hunderterregelung bei kleinen Mengen nicht erforderlich ist, sollte zumindest eine AMG-Vorsorgedeckung enthalten sein.

  • Unterversicherungsklausel

    Die Kunst liegt darin, die richtige Versicherungssumme zu ermitteln. Da je nach Saison und Bedarf der Lagerbestand stark variiert, kann bei einem Schadensfall zum falschen Zeitpunkt fast immer eine Unterversicherung bestehen.

    In diesem Fall ist der Versicherer auch schon bei kleinen Schäden berechtigt, die Erstattung im Verhältnis der Unterversicherung zu kürzen.

    Hier schützt eine Unterversicherungsverzichtsklausel und macht in jedem Fall Sinn.

  • Richtige Versicherungssumme + aktuelle Versicherungsbedingungen

    Der Wert des Apothekeninhalts ergibt sich aus dem Warenlager, Apothekeneinrichtung und der technischen Ausstattung. Hier ist es entscheidend, dass alle drei Werte ausschließlich zum Neuwert kalkuliert sind. Auch wenn sich die aktuelle Einrichtung aus älteren und traditionsreichen Stücken zusammensetzt, muss das Mobiliar im Schadensfall wieder neu angeschafft werden. Denn ohne funktionierende Ausstattung darf der Apotheker nicht öffnen.


    Bei den Versicherungsbedingungen ist es sehr wichtig, dass diese auf dem aktuellen Stand sind. Da es sehr viele  Vorgaben und gesetzliche Auflagen gibt, die sich mit der Zeit ändern, so verbessern sich auch die Versicherungsleistungen je aktueller das Bedingungswerk ist. Um mögliche Lücken im Versicherungsschutz aususchließen, empfiehlt es sich, dass für Ihren Vertrag geltende Bedingungswerk bei der Versicherung auf den neuesten Stand zu setzen.

  • Betriebsunterbrechungs-, Betriebsschließungs- und Ertragsausfall- Versicherung

    Häufiger und länger als die meisten Unternehmen, müssen Apotheken nach einem versicherten Sachschaden schließen. Dies liegt nicht nur an den verschärften Hygiene- und Lageranforderungen und den sehr strangen Auflagen, sondern hängt auch sehr stark an der Entscheidung des Pharmazierates oder des Amtsapothekers ab. Ein solches Schadensereignis kann schnell zur finanziellen Schieflage führen und sogar Existenzbedrohend sein. Hier ist es wichtig, dass die Versicherungssumme ausreichend ist. In den meisten älteren und nicht spezialisierten Versicherungsverträgen ist diese Absicherung minimal und nicht ausreichend mitversichert.


    Die Betriebsschließungsversicherung war bis 2020 bei Apotheken eher Nebensächlich. In wie fern diese Art der Versicherung interessant sein kann, erläutere ich in einem speziellen Video am Beispiel des Coronavirus. Hier klicken

  • Einfacher Diebstahl

    In Sekundenschnelle greifen darauf getrimmte Banden zu und räumen die Freiwahl-Ware mit Körben ab und verschwinden wieder. Da Apotheker jedoch Präsenzpflicht haben, ist ein Verfolgen der Diebe undenkbar und sicher auch nicht empfehlenswert. Jetzt kommt es darauf an, dass Ihre Versicherung auch schon bei einfachen Diebstahl greift.


  • Einfache Beschädigung

    In den meisten Versicherungsverträgen leistet die Gesellschaft NICHT bei "einfacher" Beschädigung.

    Beispiel einfache Beschädigung z.B. Mitarbeiterin lässt ein Medikament fallen. 


    Bei guten Versicherungsgesellschaften die sich auf Apotheken spezialisiert haben ist dieser Umstand mitversichert.


  • Reinraumabsicherung z.B. zur Herstellung von Zytostatika

    Zur Reinraumthematik steht geschrieben: "Die Herstellung parenteraler Arzneimittel ist in einem separaten Raum vorzunehmen, der nicht für andere Tätigkeiten genutzt werden darf, soweit es sich nicht um die Herstellung von anderen sterilen Zubereitungen gemäß Arzneibuch handelt." Seit diese Sondervorschrift beschlossen und verkündet wurde haben sich die meisten Versicherer aufgrund des Betriebsunterbrechungsrisikos aufgrund des Ausfalles von Reinräumen zurückgezogen. Sofern ein Reinraum besteht sollte dieses Risiko ganz genau angeschaut und abgesichert werden.

  • Kühlgutabsicherung DIN58345

    Der Inhalt von Apothekenkühlschränken ist oft überhaupt nicht oder nur bei Stromausfall des öffentlichen Netzes und mit sehr niedrigen Versicherungssummen  (1.000 bis 5.000 Euro) abgesichert. 

    Die durchschnittliche Schadenshöhe bei Kühlgutschäden liegt aber meistens über 20.000 Euro.


    Diese Schadensart kommt sogar  häufiger vor als die Standardschäden wie Feuer, Wasser, Sturm oder Starkregen – obwohl letzterer aktuell deutlich zunimmt.


    Wichtig zu wissen: Kühlgutschäden sind in aller Regel nicht automatisch mitversichert.


  • Versicherungsschutz bei Grippeschutzimpfungen

    Zukünftig sollen Apotheken auch Impfungen vornehmen. Personenschäden, welche aus einer Grippeschutzimpfung resultiert, sollten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 15 Mio Euro mitversichert sein. Vorraussetzung ist in der Regel die erlaubte Teilnahme an regionalen Modellvorhaben.

  • Rezeptbetrug und Rezeptversicherung

    Da Rezepte versicherungstechnisch zu den Urkunden gehören und nicht zur Betriebseinrichtung, sind diese nicht automatisch in der Werteversicherung eingeschlossen.

    Für Diebe sind die Rezepte grundsätzlich wertlos, da diese aber oftmals in Wertschränken bzw. Safe aufbewahrt werden, ist bei einem Raub die Gefahr groß, dass auch die Rezepte mitgenommen werden (und dann erst später entsorgt werden). Oft besteht die Vermutung, dass diese Rezepte über die Rezeptsammelstelle versichert sind. Hierzu muss man allerdings auch den Zeitraum der Abholungen mit berücksichtigen. 

    Ein weiterer Punkt ist der Rezeptbetrug. Es kam schon öfters vor, dass Trickbetrüger gefälschte Rezepte für Psychopharmake abgeben die zwischen einem Wert von 500 bis 600 Euro liegen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Einschluss von Trickdiebstahl durch Rezeptbetrug in den besonderen Bedingungen der Apothekenversicherung vereinbart wurde.

  • Internet-Transportversicherung

    Für Apotheken mit einem Internethandel ist seit dem 01. Januar 2014 das Bestehen einer Transportversicherung vorgeschrieben. Durch den Internet Versand entstehen neue Risiken die abgesichert werden müssen. Selbst für Apotheken, die nur eine Bestellfunktion im Internet haben, aber keinen Onlinehandel in dem Sinne betreiben, ist dieser Schutz empfehlenswert. Bis sich die Rechstslage für dieses Themengebiet gefestigt hat, empfiehlt sich auf jeden Fall die Vorsorgedeckung.

  • Stabile Beiträge

    Auch erhebliche Beitragsanpassungen aufgrund einer Felhlkalkulation der Versicherungsgesellschaft kann zu einer weiteren finanziellen Problematik führen. Dieses Risiko kann man ausblenden, wenn man sich für eine Apotheken-spezialisierten Gesellschaft entscheidet. 

  • Biohazard

    Biohazard bezeichnet Kontaminationen mit Keimen oder Medikamentenrückständen. Das kann in Apotheken zum Beispiel durch Wasser oder Feuer verursacht werden. Dadurch droht jeder Apotheke eine Betriebsunterbrechung und Betriebsausfall. Darüberhinaus sind die auftretenden Hygienefolgen problematisch und die resultierenden Entscheidung des Pharmazierats, ab wann der Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden darf. Bei Schäden dieser Art, empfiehlt es sich aufjedenfall Spezialhandwerker hinzu zu ziehen.

  • Rechtsschutzversicherung (Insolvenzrecht "Stichwort AVP Insolvenz" auch abgesichert?)

    Je enger der gesetzliche Rahmen, desto wichtiger ist eine Rechtsschutzversicherung. Überall lauern die Gefahren nicht nur in Rechtsstreitigkeiten um Marktvorteile, Insolvenzrecht wie im Falle AVP Abrechnungsdienstleister und der Insolvenz im September 2020, sondern heute auch vermehrt in Fragen des Mitarbeiter- und Datenschutzes, Vertrags-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz als Mieter oder Vermieter. Sollten sich in der Apotheke auch Eigenmarken befinden, dann sollte zwingend auch der Spezialrechtsschutz für Apotheker mit eingeschlossen werden.


  • Innovationsgarantie

    Die meisten Verträge beziehen sich auf ein Bedingungswerk aus dem Jahr in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Beispiel: Wenn Sie Ihren Apotheken Versicherungsvertrag im Jahr 2008 abgschlossen haben ist in den meisten Fällen das Bedingunswerk aus diesem Jahr bzw. 2006 oder 2007 gültig. Dies birgt viele Gefahren, da sich Anforderungen, Gesetze und Leistungsverbesserungen hier nicht mit berücksichtigt werden.

    Fazit: Das Bedingungswerk sollte immer auf dem aktuellsten Stand sein. 


    Gute Versicherungsgesellschaften bieten hierzu eine Innovationsgarantie an, bei dem automatisch immer die neuesten Versicherungsbedingungen gültig sind. Ohne Wenn und Aber!

  • Cyperrisiko

    Hierzu empfehle ich Ihnen mein Video zum Thema: *Braucht eine Apotheke eine Cyberversicherung?*

    Hier klicken

  • NIR-Spektrometer

    Die NIR-Spektroskopie vereinfacht viele der vorgeschriebenen Prüfverfahren für Rohstoffe deutlich und zudem können damit auch Arzneimittel zuverlässig auf Ihre Identität geprüft werden. Aufgrund der kostenintensiven Beschaffung werden diese Geräte oft im Verbund mit mehreren Apotheken verliehen und genutzt (NIR-Spektrometer-Sharing) 

    Wenn solche Geräte genutzt werden, sollte der Versciehrungsschutz abgestimmt sein, in wie fern dieser z.B. bei einem Transportschaden greift.

Vorstellungsvideo:
Was hat ein roter Luftballon mit Ihrer Apothekenversicherung zu tun?

Unbedingt anschauen :-) Einführungsvideo
Zeiteinsatz: 1min. 53sek.
Weitere Infos + Apo Quick Check

Hand aufs Herz


Eigentlich möchte sich niemand mit dem Thema "Versicherungen" beschäftigen und als Apotheker/in trifft dies mehr zu, als in jeder anderen Branche. Genau aus diesem Grund gibt es mich! Offiziell bin ich zertifizierter Versicherungsmakler mit der Spezialisierung auf Apotheken, doch ich sehe mich mehr als "Apothekenhelfer" der Ihnen viel Stress und Papierkram abnimmt.
Timo-Michael Göttle

Ich schenke Ihnen Zeit und kümmere mich um Ihre Versicherungsthemen.

Meine Grundsätze
Timo-Michael Göttle

Timo-Michael Göttle

Zertifizierter Versicherungsfachmann (IHK)
Staatlich geprüfter Betriebswirt
Versicherungsmakler für Apotheken

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