Die 9 Geheimnisse

  Wussten Sie schon...?

9 Dinge, die Ihnen Ihr Versicherungsvertreter niemals erzählen wird!

Timo-Michael Göttle

Versicherungsmakler aus Leidenschaft

Mit diesen Artikel möchte ich Trugschlüsse aus der Welt schaffen und Ihnen bei dem ein oder anderen Bereich die Augen öffnen. Ich möchte mit diesen Punkten auf verschiedene Vorgehensweisen und Ansichten hinweisen, die mir in meiner Tätigkeit als Versicherungsmakler aufgefallen sind. Thema: "Sieben Dinge, die Ihr Versicherungsvertreter sicher nie so offen ansprechen würde!" Natürlich treffen diese Punkte nicht auf alle Versicherungsvertreter oder selbst ernannte Finanzberater zu. Man kann selbstverständlich nicht alle über einen Kamm scheren, denn genau wie in jeder Branche gibt es  schwarze und weiße Schafe!

Diese Punkte habe ich aufgrund von vielen Kundengesprächen und den daraus berichteten Erfahrungen zusammengefasst und in diesem Artikel aufgegliedert. Aus der Praxis für die Praxis.
 
Ihr Versicherungsmakler Timo-Michael Göttle
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Platz 1: 
Der Wiederruf!

Wussten Sie, dass bei ca. 70% aller Lebensversicherungen die Sie zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen haben, oftmals die Wiederrufsbelehrung falsch formuliert war?
Hierzu gibt es mehrere rechtsgültige Urteile!

Das hat zur Folge, dass Ihr Widerspruchsrecht immer noch aktiv ist und die Verträge komplett rückgängig gemacht werden können.

Das Ergebnis: Alle einbezahlten Beiträge muss Ihnen die Versicherung wieder zurückerstatten + eine zusätzliche sogenannte Nutzungsentschädigung. (Diese Nutzungsentschädigung wird finanzmathematisch errechnet und ist in der Regel sehr hoch) Das Beste daran ist, dass diese Rückabwicklung selbst bei gekündigten Verträge greift, bei denen bereits ein Rückkaufswert auf Ihr Konto überwiesen wurde. Selbst viele Jahre später noch!

Diese Abwicklung kann kostenlos über uns erfolgen. Vorab wird kostenlos geprüft ob Ihr Vertrag auch betroffen ist und ob eine Rückabwicklung überhaupt Sinn macht! Schreiben Sie uns einfach eine Email, vereinbaren Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Platz 2:
Der 3-Jahres Vertrag

Mit dem Vorwand: „Die Versicherungsleistungen haben sich verbessert und das müssen wir unbedingt bei Ihrem Vertrag jetzt ändern“ kommt der Versicherungsvertreter ca. alle 3-Jahre ins Haus und verlängert bei dieser Gelegenheit auch gleich den Vertrag (z.B. Hausrat, Haftpflicht, Gebäudeversicherung, Unfall etc.) um weitere drei Jahre. Mit dieser Masche verdient er in der Regel mehr Geld, da Sie ja jetzt wieder auf mindestens drei Jahre fest gebunden sind und gleichzeitig können Sie auch nicht zu einem evtl. besseren Vertrag / Versicherung wechseln. 

Was viele Kunden nicht wissen: Gute Versicherungsgesellschaften bieten eine Innovationsklausel an, dadurch werden immer die neuesten und verbesserten Leistungen automatisch in den Vertrag mit eingeschlossen und aktualisiert!

Übrigens: gesetzlich ist es nur erlaubt bei Sachversicherungen eine max. Laufzeit von 3 Jahre zu vereinbaren. Ich kann nicht sagen wie oft ich trotzdem Verträge gesehen habe, bei denen aus psychologischer Sicht eine Laufzeit von 5-Jahren auf dem Versicherungsschein gedruckt wurde.. 

Platz 3:
Rabatte und Laufzeit

Hier kann ich nur sagen: Vergleichen Sie und machen Sie sich selbst ein Bild davon. Man kann viele Prozente aus psychologischen Aspekte auf einen Versicherungsschein vermerken, letztendlich kommt es doch immer darauf an, was man effektiv bezahlt und welche Leistung man dafür erhält.
Die letzten zehn Versicherungsscheine, die mit den unterschiedlichsten Rabatten  vorgemerkt wurden, waren alle insgesamt zu teuer und der Grundbeitrag viel zu hoch.

Platz 4:
Beliebte Aussagen

Aussage des Beraters: "Das schließen zur Zeit alle ab, ich spreche aus langjähriger Erfahrung!“
Diese Aussage hört man gerne.
Die grundsätzliche Frage lautet doch: Ist es denn Gut, wenn man das macht, was alle gerade machen?

Beispiel: Wenn die Aktienmärkte weit oben sind, quasi die Anteile sehr sehr teuer sind, was wird dann meistens empfohlen zu kaufen? Richtig, Aktienfonds!
Und wenn eine Krise ist, und die Preise für Aktien im Keller, also richtig günstig zu haben sind, dann empfiehlt der Finanzberater des Vertrauens, sichere Anlagen, Sparpläne mit 1% Zinsen und Bausparverträge. Das ist doch komisch, oder?

Auch das Argument langjährige Erfahrung, schon 20 Jahre lang in der Branche zählt für nicht nicht. Warum? 
Ganz einfach, in der Finanzbranche wandelt sich ständig alles. Das Wissen vor 2 Jahren ist heute maximal die Hälfte noch wert bzw. richtig.

Die einzigste Möglichkeit in der heutigen Zeit auf dem aktuellen Stand zu sein ist es, sich ständig und unabhängig weiterzubilden. Hierzu zähle ich allerdings keine einseitige Schulungen von nur einer einzigen Versicherungsgesellschaft!

Allgemeiner Hintergrund: 
Der Versicherungsvertreter von nur einer Gesellschaft ist weisungsgebunden und muss die Interessen der Gesellschaft vertreten. 
Nur der Versicherungsmakler ist gesetzlich dazu verpflichtet, ausschließlich die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu vertreten. Und nach besten Wissen und Gewissen zu handeln.

Platz 5:
Blindes Vertrauen

Frage zum Nachdenken: Warum sollte ich denn bei einem Vertrag, der 40 Jahre lang läuft und bei dem ich monatlich viel Geld einbezahle ein Vergleichsangebot einholen? 
Die tollen hochglanz Prospekte sahen doch richtig vielversprechend aus und der nette Vertreter hat sich ja auch Zeit genommen.

Denken Sie immer daran, es geht um Ihr hart verdientes Geld und es lohnt sich immer eine zweite oder sogar dritte Meinung einzuholen. Nur dann können Sie zumindest mit guten Gewissen behaupten, die beste Entscheidung getroffen zu haben.

Hier greift mal wieder das Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. 

Platz 6:
Wir sind groß!

Lassen Sie sich nicht von Versprechungen und Aussagen täuschen, letztendlich zählt immer das, was in den Versicherungsbedingungen steht und nicht wie viel Kapital oder Marktanteile eine Versicherungsgesellschaft hat. 

Beispiel: Wenn grobe Fahrlässigkeit bei z.B. der Gebäudeversicherung nicht bedingungsgemäß mit eingeschlossen ist, zieht die Versicherung im Leistungsfall unter diesem Aspekt gnadenlos ab oder leistet gar nicht, Egal wie die Versprechungen vorher waren!

Die Versicherungsleistungen und Bedingungen sind ausschlaggebend, wie gut diese Versicherung wirklich ist. Hier lohnt sich ein Blick auf verschiedene Vergleichstools!

Platz 7:
Alles in einem Vertrag!

Alles schön übersichtlich in einen Vertrag gepackt, so dass man gar nichts mehr versteht!
Immer wieder fallen mir Verträge auf, in denen die Berufsunfähigkeit + Rentenversicherung und vielleicht noch eine Unfallzusatzversicherung rein gepackt wird und das ganze evtl. noch mit einer Beitragsbefreiung bei BU kombiniert wird. Letztendlich ist es für den Kunden, bei einer sogenannten Kombinationsversicherung sehr schwer herauszufinden, was er für welche Leistung bezahlt und wieviel Geld letztendlich z.B. in den Rentensparplan investiert wird.

Wenn man jetzt noch den Vertrag aufsplitten möchte, wenn es z.B. mal eng wird, dann wird es richtig kompliziert oder teilweise ist das gar nicht möglich.
Warum macht man so etwas, frage ich mich immer?

Meine Vermutung: Für Sie als Kunde ist es bei einem solchen Vertrag immer sehr schwierig Dinge zu ändern oder auch zu kündigen, da man dann möglicherweise auch keinen Bu Schutz mehr hat.
So bindet der Versicherungsvertreter Sie lange an ein Produkt, das möglicherweise gar nicht zu Ihnen passt.
Mein Urteil: Unfair und Kundenunfreundlich!

Mein Tipp: Schließen Sie einzelne Verträge ab, die verständlich sind und bei denen man ganz genau weiß, für was dieser Beitrag verwendet wird!

Platz 8:
Brutto oder Netto?

Wussten Sie, dass es bei sehr vielen Verträgen Brutto und Netto Beiträge gibt? Meistens bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen etc.

Der Nettobeitrag ist das, was man aktuell monatlich zahlt. Der Brutto Beitrag ist das, was man theoretisch zahlen müsste, aber aufgrund von Gewinnbeteiligungen auf den Nettobeitrag reduziert wird. Es ist möglich das der monatliche Beitrag bis zum Bruttobeitrag erhöht wird. (Und wenn kein Verzicht auf Parapgraph §163VVg eingeschlossen wurde, kann dieser sogar noch über den Bruttobeitrag steigen.

Letztendlich gibt es manche Tarife, die mit einem günstigen Netto Beitrag Ihre Kunden ködern und später geht der Beitrag recht schnell in Richtung Bruttobeitrag.

Mein Tipp: Achten Sie immer auf beide Beiträge und werden Sie Misstrauisch wenn der Bruttobeitrag der Versicherung extrem abweicht. 

Oftmals ist nämlich ein späterer Wechsel aufgrund von geänderten Gesundheitszustände nicht mehr oder nur sehr schwer möglich!

Platz 9:
Altverträge?

Oft höre ich die Aussage: "Ich habe meine Versicherung schon seit vielen vielen Jahren, die muss ja dann auch richtig gut leisten, wenn es zu einem Schadensfall kommt!"
Leider gibt es hier in den meisten Fällen einen Haken, der es in sich hat. Das Problem bei vielen Altverträgen ist, dass die teilweise über 20-30 Jahre alten Verträge sich meistens auch auf sehr alte Versicherungsbedingungen beziehen.  Da sich aber die Anforderungen und auch die Bedingungen im Laufe der Zeit extrem verändert haben bzw. besser geworden sind, ist dies meist ein Nachteil für den Versicherungsnehmer! (Beispiel: keine grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung mitversichert, kein Versicherungsschutz bei Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung, keine kosmetischen Operationen in der Unfallversicherung mitversichert bzw. schlechte Gliedertaxen etc.)
Mein Tipp: Prüfen Sie speziell bei Verträgen die schon sehr lange laufen, auf welches Jahr sich die Versicherungsbedingungen beziehen und passen Sie diese gegebenenfalls an die heutige Zeit an. Bei guten Versicherungsgesellschaften passiert dies sogar automatisch, in regelmäßigen Abständen! 

Gerne helfe ich Ihnen bei diesem Problem weiter und prüfe "kostenlos" Ihre Verträge auf Klarheit und Wahrheit.

Vier Warnsignale für eine schlechte Versicherungsberatung


Zeitdruck

Der Versicherungsberater erzeugt Zeitdruck oder man soll sogar gleich beim ersten Termin unterschreiben! 

Kritische Fragen

Der Vermittler weicht bei kritischen Fragen aus!? 

Themenwechsel

Es geht plötzlich gar nicht mehr um Ihr Thema!

Kontakt der Freunde

Sie sollen ihm die Kontaktdaten Ihrer Freunde aufschreiben ;-)

FAZIT

Mein Fazit: Schließen Sie immer nur einen Vertrag ab, wenn Sie ihn auch zu 100% verstehen. Wenn noch weitere Punkte offen sind, fragen Sie weiter nach.
Holen Sie sich zusätzlich immer eine zweite Meinung ein und vergleichen Sie die Alternativen!

Mein Motto lautet: Wenn ich etwas nicht verstehe, dann schließe ich es auch nicht ab!

Meine Empfehlung!

Vorallem wenn es sich um Verträge handelt, mit einer langen Laufzeit oder wenn es sich um sehr wichtige Versicherungen handelt, wie z.B. das Absichern der eigenen Person oder die Absicherung hoher finanzieller Werte wie das Eigenheim, dann ist es wichtig zu vergleichen und die beste Versicherung auszuwählen.

Nehmen Sie einen guten unabhängigen und zertifizierten Versicherungsmakler zur Hilfe, der gesetzlich schon verpflichtet ist, in Ihrem Sinne zu handeln und zu vergleichen.

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Timo-Michael Göttle
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